Endlich dürfen wir den Trainingsbetrieb im Herrenbereich wieder aufnehmen. Dafür sind jedoch folgende Regeln zu beachten und zwingend umzusetzen:
- Max. 10 Spieler pro halbes Spielfeld.
- Der Mannschaftsverantwortliche oder ein von ihm benannter notiert nachvollziehbar die Trainingsteilnehmer.
- Die Nutzung der Kabinen und des Vereinsheims ist nicht gestattet.
Nachfolgend findet ihre einen Auszug aus der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein, die am 11. Mai 2021 geändert und veröffentlicht wurde, gültig vom 17. Mai bis 06. Juni 2021. Der für den Sport maßgebliche § 11 hat einige Änderungen erfahren, die Lockerungen für den Sport zur Folge haben. Diese Änderungen beziehen sich auf die folgenden Abs. 1, 2 und 5.
Zu Absatz 1:
„Auf die Sportausübung finden die Regelungen der §§ 5 bis 5d keine Anwendung. Sie ist nur wie folgt zulässig:allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person, außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen,
3.) außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern,
4.) innerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu zehn Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.“
In den Ziffern 2 und 3 ist die Regelung „ohne Körperkontakt“ nicht mehr angeführt. In Ziffer 3 sind die „Jugendlichen“ aufgenommen worden. Die neue Ziffer 4 eröffnet die Sportausübung in geschlossenen Räumen mit der dort beschriebenen Maßgabe.
Beim Sport unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters ist diese oder dieser zur Erhebung der Kontaktdaten verpflichtet. Zudem ist in diesen Fällen ein Hygienekonzept erforderlich.
Diese Regeln gelten bis auf Weiteres und sind von allen aktiven Mitgliedern einzuhalten.